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Kann ich fliegen, wenn ich schwanger bin?

Sie können problemlos fliegen, wenn Sie schwanger sind und sind bei DAT an Bord herzlich willkommen. Allerdings haben wir folgende Richtlinien, für Ihre und die Sicherheit Ihres Babys.

Unsere Richtlinien  gelten sowohl für Hin- sowie Rückflüge.

Bei Schwangerschaft mit einem Baby:
  • Flüge können ohne besondere Einschränkungen bis zur 34. Schwangerschaftswoche, durchgeführt werden.
  • Zwischen der 35. und 37. Woche, dürfen Sie höchstens 4 Stunden fliegen und benötigen ein ärztliches Attest.
  • Zwischen der 38. und 40. Woche dürfen Sie nicht mehr fliegen.

Bei Schwangerschaften mit Komplikationen müssen Sie ein MEDIF Formular von Ihrem Arzt mitbringen. Sie finden die MEDIF Formulare hier.

Bei Schwangerschaft mit mehr als einem Baby:
  • Flüge können ohne Einschränkungen bis zur 28. Schwangerschaftswoche, durchgeführt werden.
  • Von der 29. bis zur 31. Woche benötigen Sie ein ärztliches Attest.
  • Ab der 32. Woche dürfen Sie nicht mehr fliegen.

Bei Schwangerschaften mit Komplikationen muss der Passagier ein MEDIF Formular von seinem Arzt mitbringen. Sie finden die MEDIF Formulare hier.

Die MEDIF Formulare müssen von einem qualifizierten Arzt ausgefüllt sein.

Ärztliche Atteste und Bescheinigungen

In der Regel ist es nicht nötig, dass Schwangere ein ärztliches Attest vorweisen, jedoch empfehlen wir Ihnen, Ihren Mutterpass mitzubringen. Es ist ebenfalls empfohlen vor der Reise mit Ihrem Arzt zu sprechen.

In Fällen, in denen ein Attest benötigt wird, solllte es so kurz wie möglich vor Reiseantritt ausgetellt worden sein.

Wie buche ich spezielle Wünsche und Bedürfnisse?

Falls Sie einen Rollstuhl, ein Tier oder Sondergepäck mitnehmen wollen oder anderweitig Hilfe benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice bitte spätestens 48 Stunden vor Abflug.

Kann ich Hilfe bekommen, um von/zu meinem Flug zu gelangen?

Für Fluggäste mit eingeschränkter Sinneswahrnehmung oder mit Rollstuhlbedarf, bieten wir verschiedene kostenlose Serviceleistungen an. Dazu gehören der Transport von Rollstühlen und die Hilfe beim Ein- und Aussteigen, auf dem Vorfeld und der Flugzeugtreppe sowie das Tragen von Gehbehinderten zum Flugzeugsitz. Bitte buchen Sie diese Leistungen unbedingt im Voraus.

Gratis Rollstuhlunterstützung

Bei Betreungsbedarf mit einem Rollstuhl, stellen wir diesen gratis an allen Flughäfen zur Verfügung. Um notwendige Hilfe zu garantieren, kontaktieren Sie unseren Kundenservice während der Geschäftszeiten, mindestens 48 Stunden vor Abflug und wir werden den Rollstuhlbedarf auf Ihrem Ticket vermerken. (Lesen Sie mehr über die Buchung von besonderen Bedürfnissen). Wenn Sie Ihr Ticket weniger als 48 Stunden vor Abflug buchen, wird der Flughafen alles tun, um Ihnen zu helfen, kann jedoch die Unterstützung nicht garantieren.

Wir empfehlen Ihnen 2 Stunden vor ihrer planmäßigen Abflugzeit einzuchecken, sodass der Flughafen genug Zeit hat, Ihnen zu helfen.

Sie können auch Ihren eigenen faltbaren Rollstuhl gratis mitnehmen. Beachten Sie jedoch, dass dieser oft mit dem Gepäck beim Check-in abgegeben werden müssen. Dies ist abhängig von den Regeln am Flughafen. Bitte kontaktieren Sie vor der Abreise Ihren Flughafen für mehr Informationen.

Gehhilfe bis zum Gate

In den meisten Fällen können Sie Ihren Rollator bis zum Gate mitbringen. Er wird dann von dort aus in den Frachtraum gebracht. Die Gehhilfe erhalten sie erst wieder mit Ihrem Gepäck bei der Ankunft. Wenn Sie ohne Rollator nur schlecht laufen können, sollten Sie daher in Erwägung ziehen einen Rollstuhl zu bestellen. Bitte kontaktieren Sie Ihren Flughafen für mehr Informationen.

Hilfe an Bord während des Fluges

Unsere Mitarbeiter sind Ihnen gerne behilflich. Bitte beachten Sie allerdings, dass DAT-Mitarbeiter nicht befugt sind:

  • Passagiere zu heben oder zu tragen
  • Passagieren in der Toilette behilflich zu sein
  • Passagieren beim Essen behilflich zu sein
  • Den Passagieren Medikamente zu verabreichen

Betreuungsbedarf anfordern

Sie haben den Wunsch einen kostenlosen Mobilitätsservice an den Flughäfen Saarbrücken, Hamburg oder Berlin in Anspruch zu nehmen?

Um eine ideale Betreuung sicher zu stellen, teilen Sie und bitte bis 48 Stunden vor Abflug mit, welchen Mobilitäts-Service Sie benötigen. Dazu einfach dieses Formular herunterladen, ausfüllen und uns per E-Mail an dat@scn-airport.de zusenden. 

Mitnahme von Sauerstoffgeräten

Da der Sauerstoffdruck in den Lungen beim Flug erheblich reduziert ist, benötigen manche Gäste zusätzlichen Sauerstoff für den Flug.

Dies gilt insbesondere für Reisende mit Herz- und/oder Atemproblemen.

Daher sollten Gäste, die während des Fluges voraussichtlich mehr Sauerstoff brauchen, diesen selbst mitbringen.

In solch einem Fall ist ein Medizinisches Informationsformular (MEDIF) von einem qualifizierten Arzt ausgefüllt, mitzubringen. Sie finden das MEDIF Formular hier.

Bitte beachten Sie, dass es nicht möglich ist, an Bord Batterien für Sauerstoffgeräte aufzuladen.

DAT empfiehlt einen Sauerstoffkonzentrator

Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrem Arzt.

 Vorteile eines Sauerstoffkonzentrators:

  • Ist leicht und platzsparend.
  • Er kann Sauerstoff für bis zu acht Stunden bereitstellen.
  • Benutzt wiederaufladbare Batterien (Beachten Sie, dass die Ladung für die Flugdauer ausreichen muss, plus 50 Prozent zusätzlich).

Informieren Sie sich immer bei Ihrem Arzt ob es mit Ihrer Krankheit zu Komplikationen beim Reisen kommen kann.

Kann ich meinen Rollstuhl/meine Gehhilfe mitnehmen?

Bitte teilen Sie uns Ihren Betreuungsbedarf mit und melden Sie Mobilitätshilfen wie elektrische Rollstühle mindestens 48 Stunden vor Ihrem Flug an.

Kontakt:

Tel: +49 6893 83 300
Email: dat@scn-airport.de

Es ist möglich Ihren Rollstuhl, Ihre Gehhilfe oder sonstige Hilfen mitzunehmen, wenn Sie in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Sie müssen, jedoch, den Kundenservice im Voraus kontaktieren und extra Platz für besonderes Gepäck buchen.

Die Rückenlehne von batteriebetriebenen Rollstühlen darf nicht höher als 89cm sein, ansonsten passen diese nicht durch die Tür des Frachtraums. Wenn eine extra hohe Rückenlehne am Rollstuhl angebracht ist, stellen Sie sicher, dass Sie oder ein Helfer sie vor dem Beladen entfernen kann.

Hilfsmittel für Behinderte fallen in die Kategorie der besonderen Gepäckstücke. Lesen Sie mehr über die Regel für besonderes Gepäck hier.

Batteriebetriebene Rollstühle

Es gibt besondere Regelungen für batteriebetriebene Rollstühle und ähnliche Geräte. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig ob Ihr Gerät in unseren Flugzeugen zugelassen ist.

Fliegen mit Lungenkrankheit

Alle Lungenpatienten benötigen eine Sonder-Genehmigung von DAT und müssen hierfür spätestens 48 Stunden vor Abflug ein MEDIF Formular einreicht haben. Das Formular muss von Ihrem Lungenfacharzt ausgefüllt sein.

Sie finden das MEDIF Formular hier