Skip to content

Die zulässige Gepäckmenge, hängt von dem gebuchten Tarif ab und geht aus Ihrer Bestätigung hervor!

Bitte beachten Sie, dass andere Regeln gelten, wenn Sie Ihre Reise über ein Reisebüro gebucht haben. Bei Fragen zu den Gepäckbestimmungen wenden Sie sich in diesem Fall bitte an Ihr Reisebüro.

Handgepäck

In allen unseren Tarifen ist Handgepäck inbegriffen. Zusätzlich zu einem Handgepäckstück, welches die unten angeführten Anforderungen erfüllen muss, können Sie einen persönlichen Gegenstand mitnehmen.

Bis zu 8 kg
  • Sie können bis zu 8 kg Handgepäck* kostenlos mitnehmen.
  • Das Handgepäck darf nicht größer als 55 x 40 x 23 cm* sein.
  • Kinder unter 2 Jahren können 5 kg aufgegebenes Gepäck mitnehmen.

Aufgabegepäck

Wenn Ihr Flugtarif aufgegebenes Gepäck beinhaltet, dürfen Sie ein Gepäckstück mit einem Höchstgewicht von 23 kg und einer maximalen Größe von 158 cm (Höhe + Breite + Tiefe) mitnehmen. Alles, was diese Maße (158 cm) überschreitet, muss als Sondergepäck gebucht werden.

Wenn Ihr Gepäck mehr als 23 kg wiegt, wird eine zusätzliche Gebühr von EUR 5.35 pro zusätzlichem Kilo erhoben. Diese Gebühr kann über den Kundenservice oder am Flughafen bezahlt werden. Das zulässige Höchstgewicht für ein einzelnes Gepäckstück beträgt 32 kg.

Wenn Sie mit einem Baby oder Kleinkind reisen, können Sie einen Kinderwagen oder -karre kostenlos mitnehmen. Bitte beachten Sie, dass DAT nur dann für Schäden aufkommt, wenn der Kinderwagen bzw. die Karre während des Transports in einer so genannten „Airshell“ war.

Verspätetes Gepäck

Sollte Ihr Koffer verspätet eintreffen, wird der Ankunftsflughafen die Nachforschung übernehmen. Das Erste, was Sie tun sollten, ist, unsere Partner am Ankunftsflughafen zu informieren. Das Flughafenpersonal hilft Ihnen beim Ausfüllen eines Property Irregularity Report (PIR). Gepäckmeldungen können ausschließlich am Ankunftsflughafen erstellt werden.

Wenn Ihr Gepäck auf dem Hinflug mehr als 8 Stunden verspätet ist, können Sie die Kosten für Toilettenartikel oder andere notwendige Gegenstände bis zu einem Betrag von DKK 300 erstattet bekommen. Bitte senden Sie anschließend Ihre Quittungen an kundeservice@dat.dk. Bei Verspätung des Gepäcks auf dem Rückflug ist leider keine Erstattung möglich. Bitte beachten Sie, dass DAT keine verderblichen Waren ersetzt und wichtige Gegenstände im Handgepäck transportiert werden sollten.

Beschädigtes Gepäck

Wenn Ihr aufgegebenes Gepäck während der Reise beschädigt wurde, müssen Sie am Ankunftsflughafen einen Damage Report (DPR) ausfüllen. Dieser muss spätestens 7 Tage nach Ankunft erstellt werden. Bei Vorlage des Original-Kaufbelegs nimmt DAT eine Wertminderung von 30 % des ursprünglichen Kaufpreises im ersten Jahr und 10 % in den Folgejahren vor. Wenn kein Kaufbeleg vorgelegt werden kann, beträgt die maximale Entschädigung DKK 500. Bitte füllen Sie das Formular für beschädigtes Gepäck unter Gepäckversicherung aus.

 

Gepäckversicherung
Für eine weitergehende Absicherung empfehlen wir den Abschluss einer Reiseversicherung und die Meldung des Vorfalls dort.

Als Fluggesellschaft sind wir in unserer Haftung gemäß internationalem Recht begrenzt. Bitte bewahren Sie alle Originalquittungen und Ihren Original-Gepäckbericht auf.

Bitte füllen Sie das Formular für beschädigtes Gepäck aus

If the form is not visible, click this link to fill out the damaged luggage form.

Batterien und Powerbanks: Sicherheits- und Reisehinweise

Um die Sicherheit aller Passagiere zu gewährleisten, gelten besondere Regeln für den Transport von elektronischen Geräten und Batterien. Diese Bestimmungen hängen vom Batterietyp, der Kapazität in Wattstunden (Wh) und davon ab, ob die Batterie in ein Gerät eingebaut ist oder als loses Ersatzteil mitgeführt wird.

Hurtiger Überblick: Wo darf ich meine Batterien verstauen?

BatterietypHandgepäckAufgabegepäck
Standard-Haushaltsbatterien (AA, AAA, Alkaline, Ni-Cad)✅ Ja✅ Ja (Die Pole müssen abgedeckt werden.)
Kleine Lithium < 100 Wh (in Geräte eingebaut)✅ Ja✅ Ja (Gerät muss AUS sein)
Kleine Lithium < 100 Wh (Lose Batterien / Powerbanks)✅ Ja❌ Streng verboten
Mittlere Lithium 100 – 160 Wh (Alle Typen)⚠️ DAT-Genehmigung erforderlich❌ Streng verboten
Große Lithium > 160 Wh (Alle Typen)❌ Verboten❌ Verboten

Safety and Packing Requirements

Um Brände durch Kurzschlüsse oder versehentliche Aktivierung zu vermeiden:

  • Pole schützen: Lose Batterien müssen gegen Kurzschluss geschützt werden. Bewahren Sie diese in der Originalverkaufsverpackung auf, kleben Sie die Pole mit Isolierband ab oder legen Sie jede Batterie in einen separaten Kunststoffbeutel.

  • Lose Batterien & Powerbanks: Alle losen Lithium-Ersatzbatterien und Powerbanks müssen im Handgepäck mitgeführt werden. Sie sind im Frachtraum (Aufgabegepäck) unabhängig von ihrer Größe niemals erlaubt.

  • Geräte im Aufgabegepäck: Geräte mit eingebauten Batterien (Laptops, Kameras usw.) müssen vollständig ausgeschaltet und so geschützt sein, dass sie sich während des Fluges nicht versehentlich einschalten können.


Batterie-Kategorien

Wenn Sie sich über die Kapazität Ihrer Batterie unsicher sind, prüfen Sie die Website des Herstellers oder das Etikett auf der Batterie.

  • Kleine Lithium-Batterien (< 100 Wh): Standard-Mobiltelefone, Uhren, Powerbanks und die meisten Laptop-Akkus.

  • Mittlere Lithium-Batterien (100 – 160 Wh): Laptops, medizinische elektronische Geräte (PED) sowie Video- und Audio-Equipment für Endverbraucher.

  • Große Lithium-Batterien (über 160 Wh): Industriebatterien, Batterien für Elektro-/Hybridfahrzeuge, große Powerbanks sowie professionelles Video- und Audio-Equipment. Diese sind an Bord von Passagierflugzeugen nicht gestattet und müssen als reguläre Fracht versandt werden.

So berechnen Sie die Wattstunden (Wh):

Wenn nur Volt (V) und Amperestunden (Ah) angegeben sind, verwenden Sie diese Formel:

Wh = V x Ah

(Hinweis: Wenn die Angabe in mAh erfolgt, teilen Sie den Wert durch 1.000, um Ah zu erhalten. Beispiel: 5.000 mAh = 5 Ah)


🚫 Streng verbotene Gegenstände

Unabhängig von der Batteriegröße sind die folgenden Gegenstände sowohl im Handgepäck als auch im Aufgabegepäck strengstens verboten:

  • Hoverboards, Segboards und Balance-Boards.

  • Elektrofahrräder (E-Bikes).


Elektrische Rollstühle & Mobilitätshilfen

Wenn Ihre Mobilitätshilfe Lithium-Batterien verwendet, gelten die folgenden Grenzwerte:

  • Einzelne Batterie: Maximal 300 Wh.

  • Zwei Batterien: Maximal jeweils 160 Wh.

  • Bitte kontaktieren Sie den DAT-Kundenservice rechtzeitig im Voraus, wenn Sie mit einem batteriebetriebenen Rollstuhl reisen.


So beantragen Sie eine Genehmigung (100 – 160 Wh)

Sie dürfen maximal zwei Lithium-Batterien oder Powerbanks zwischen 100 und 160 Wh mitführen, benötigen hierfür jedoch eine vorherige Genehmigung von DAT. Diese Genehmigung muss beim Check-in und bei der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden.

Um eine Genehmigung zu beantragen, senden Sie bitte mindestens 5 Werktage vor Ihrem Abflug eine E-Mail an kundeservice@dat.dk mit folgenden Informationen:

  1. Bilder: Klare Fotos der Batterie/Powerbank und deren Kennzeichnung (Labels).

  2. Batterietyp: (z. B. Lithium-Ionen, Lithium-Polymer).

  3. Kapazität in Wh: Die spezifische Wattstunden-Angabe.

Sondergepäck

Natürlich dürfen Sie Ihr Golfset oder Surfbrett (und sonstiges Sondergepäck) mit auf Reisen nehmen – es muss nur vorab bestellt und genehmigt sein. Wenden Sie sich deshalb bitte nach der Buchung Ihres Tickets an den DAT-Kundenservice, um Sondergepäck anzumelden und zu bezahlen.

DAT betrachtet unter anderem Folgendes als Sondergepäck:

  • Kinder- und Sportwagen sowie Kindersitz (kann kostenlos ohne Voranmeldung mitgenommen werden)

  • Rollstuhl, Elektromobil/Scooter und Rollator

  • Sportausrüstung wie Fahrräder, Surfbrett, Windsurfsegel, Tauchausrüstung, Ski, Golfausrüstung usw.

  • Waffen. Beim Transport von Waffen muss der Verschluss vom Gewehr getrennt und separat im Gepäck verpackt werden. Es dürfen maximal 5 kg Munition in der Originalverpackung mitgeführt werden. Dies muss beim Check-in angegeben werden.

Alle Sondergepäckstücke werden auf Standby-Basis befördert. Das bedeutet, dass das reguläre aufgegebene Gepäck im Frachtraum Vorrang hat. Daher kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass kein Platz für Sondergepäck vorhanden ist.

Sie sind selbst dafür verantwortlich, dass das Sondergepäck so verpackt ist, dass es nicht kaputt geht. DAT weist daher darauf hin, dass Sie selbst für Schäden an zerbrechlichen Gegenständen, die als aufgegebenes Gepäck versandt werden, verantwortlich sind.