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Flugunregelmäßigkeiten

Pünktlichkeit hat bei DAT einen hohen Stellenwert, und wir sind bestrebt, dass unsere Flüge pünktlich starten und landen. Dennoch kann es zu Verspätungen und Unregelmäßigkeiten kommen. 

In solchen Fällen sind Sie als Fluggast unter der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen, geschützt.

Für detaillierte Information über Ihre Rechte, empfehlen wir folgende Informationsseiten:

Jedes Land, wo die Verordnung gilt, hat ihre eigene zuständige Behörde, die dafür sorgt, dass die Bestimmungen eingehalten werden und an welche Beschwerden gerichtet werden können.

Wir empfehlen Ihnen, sich mit diesen Informationen vertraut zu machen, um Ihre Rechte und die Ihnen zur Verfügung stehende Unterstützung besser zu verstehen.

Verspätungen
Was ist eine Verspätung?

Wenn ein Flug später als im Flugplan angegeben ankommt oder abfliegt, ist dieser Flug verspätet. Verspätungen können durch verschiedene Faktoren verursacht werden, beispielsweise Wetterbedingungen, technische Probleme, betriebliche Herausforderungen oder Einschränkungen durch die Flugsicherung/Fluglotsen.

Ihre Rechte bei Flugverspätung

Wenn Ihr Flug 2 Stunden oder mehr Verspätung hat, haben Sie möglicherweise Anspruch auf bestimmte Formen von Hilfeleistungen. Wenn die Verspätung 3 Stunden oder mehr beträgt, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004.

Hilfeleistung bei Verspätung:

Unter bestimmten Bedingungen ist die Fluggesellschaft verpflichtet, folgende Hilfeleistung zu leisten:

  • Mahlzeiten und Erfrischungen, die angemessen und der Verspätung entsprechend sind.
  • Unterkunft, falls eine Übernachtung erforderlich ist.
  • Transport zwischen dem Flughafen und Ihrer Unterkunft.
  • Zwei kostenlose Übermittlungen von Nachrichten, via Telefonanruf, E-Mail oder Fax.
Umbuchung oder Rückerstattung:

Bei großen Verspätungen (5 Stunden und mehr) können Sie je nach Ihren Wünschen und der Situation möglicherweise folgendes in Anspruch nehmen:

  • Änderung Ihrer Reiseroute: Reisen Sie je nach Sitzplatzverfügbarkeit ohne zusätzliche Kosten mit einem alternativen Flug zu Ihrem endgültigen Ziel.
  • Umbuchung: Reisen Sie je nach verfügbarer Kapazität an einem späteren Datum, das Ihnen passt.
  • Rückerstattung: Eine vollständige Rückerstattung des nicht genutzten Tickets, einschließlich einer eventuellen Rückreise, wenn Sie die Reise nicht mehr antreten möchten.
Entschädigung:

Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung, sofern keine Ausnahme vorliegt. Die Entschädigungsbeträge belaufen sich auf:

  • 250 EUR für Flüge bis 1.500 Kilometer.
  • 400 EUR für Flüge zwischen 1.500 und 3.500 Kilometer.
  • 600 EUR für Flüge über 3.500 Kilometer.
Ausnahmen von der Entschädigung bei Verspätungen:

In den folgenden Fällen haben Sie möglicherweise keinen Anspruch auf Entschädigung (diese Liste ist nicht vollständig, und andere Faktoren können Ihren Anspruch beeinflussen):

  • Außergewöhnliche Umstände: Die Verspätung wurde durch Ereignisse verursacht, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft lagen, wie z. B. Unwetter, Entscheidungen der Flugsicherung oder unvorhergesehene technische Probleme.
  • Nichterfüllung der Anforderungen der Fluggesellschaft: Sie haben nicht innerhalb der von der Fluggesellschaft angegebenen Frist eingecheckt oder sind nicht rechtzeitig am Gate eingetroffen.
Annullierung

Was ist eine Annullierung?

Eine Annullierung liegt vor, wenn ein Flug offiziell von der Fluggesellschaft gestrichen wird, was bedeutet, dass der Flug nicht wie ursprünglich geplant durchgeführt wird. Dies kann verschiedene Gründe haben, wie etwa unvorhergesehene technische Probleme, Streiks, widrige Wetterbedingungen, Einschränkungen des Luftraums oder andere außergewöhnliche Umstände.

Annullierung aufgrund außergewöhnlicher Umstände

Außergewöhnliche Umstände - auch höhere Gewalt genannt - sind Ereignisse, die sich auch bei Anwendung aller zumutbaren Vorkehrungen nicht hätten vermeiden lassen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein:

  • Ungünstige Wetterbedingungen bzw. Auswirkungen von widrigen Wetterbedingungen auf vorherige Flüge (Folgewirkungen).
  • Technische Defekte, die dringend auftreten und die Flugsicherheit beeinträchtigen.
  • Streiks oder andere Arbeitskonflikte, die den Betrieb beeinträchtigen.
  • Luftraumeinschränkungen durch die Flugsicherung (Air Traffic Control, ATC).
  • Unvorhersehbare/kurzfristig aufgetretene Erkrankung der Besatzung.
  • Andere unvorhergesehene Umstände/Vorfälle, die ein Sicherheitsrisiko für den Abflug darstellen.

Wenn Ihr Flug aufgrund einer dieser Umstände annulliert wird, ist die Fluggesellschaft nicht dazu verpflichtet Kompensation zu leisten. DAT bietet Ihnen allerdings, je nach Verfügbarkeit folgende Möglichkeiten zur Wahl:

  1. Änderung Ihrer Reiseroute: Reisen Sie ohne zusätzliche Kosten mit einem alternativen Flug an Ihr endgültiges Ziel.
  2. Umbuchung: Reisen Sie zu einem anderen Zeitpunkt, der Ihnen passt.
  3. Rückerstattung: Eine vollständige Rückerstattung des nicht genutzten Tickets - dies gilt auch für eine Rückreise - wenn der Zweck Ihrer Reise entfällt.

Annullierung aufgrund von Umständen, die im Einflussbereich von DAT liegen

Annullierungen, die auf Umstände zurückzuführen sind, die im Einflussbereich der Fluggesellschaft liegen, können Folgendes umfassen:

  • Betriebliche Anpassungen im Einflussbereich der Fluggesellschaft.
  • Vorhersehbare technische Probleme.
  • Personalmangel, der vorhersehbar war.

Wenn Ihr Flug aus diesen Gründen storniert wird, haben Sie möglicherweise Anspruch auf:

  1. Änderung Ihrer Reiseroute oder Rückerstattung:
    • Reisen Sie ohne zusätzliche Kosten mit einem alternativen Flug an Ihr endgültiges Ziel
    • Erhalten Sie eine vollständige Rückerstattung des nicht genutzten Tickets - dies gilt auch für eine Rückreise.
  2. Hilfeleistungen:
    • Mahlzeiten und Erfrischungen, die angemessen und der Verspätung entsprechend sind.
    • Unterkunft und Transport zu Ihrer Unterkunft, wenn eine Übernachtung erforderlich ist
    • Wir tragen die Kosten für zwei Telefonate (E-Mails oder Faxe), soweit erforderlich
  3. Kompensation: Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung:
    • 250 EUR für Flüge bis 1.500 Kilometer
    • 400 EUR für Flüge zwischen 1.500 und 3.500 Kilometer.
    • 600 EUR für Flüge über 3.500 Kilometer.

Ausnahmen von der Entschädigung:

In den folgenden Fällen haben Sie möglicherweise keinen Anspruch auf Entschädigung (diese Liste ist nicht vollständig und andere Faktoren können Ihren Anspruch beeinflussen):

  • Rechtzeitige Benachrichtigung: Sie wurden über die Stornierung informiert:
    • Früher als 14 Tage vor dem Abflug.
    • Zwischen 7 und 14 Tagen vor dem Abflug, sofern Ihnen eine Alternative angeboten wird, die den Abflug nicht mehr als zwei Stunden vor der geplanten Abflugzeit vorsieht und Sie nicht später als vier Stunden nach der geplanten Ankunftszeit ankommen lässt.
    • Weniger als 7 Tage vor dem Abflug, sofern Ihnen eine Alternative angeboten wird, die den Abflug nicht mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit vorsieht und bei der Sie spätestens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit ankommen.
  • Außergewöhnliche Umstände: Die Stornierung wurde durch Ereignisse verursacht, auf die die Fluggesellschaft keinen Einfluss hatte.
  • Nichterfüllung der Check-in-Anforderungen: Sie haben nicht innerhalb der von der Fluggesellschaft angegebenen Frist eingecheckt oder sich am Gate eingefunden.
  • Freiwillige Stornierung: Sie haben sich freiwillig für eine Rückerstattung oder Umbuchung entschieden und zugestimmt, auf eine Entschädigung zu verzichten.
  • Verpasster Alternativflug: Sie haben einen von der Fluggesellschaft angebotenen Alternativflug nicht angenommen oder verpasst.
  • Fehlende Reisedokumente: Sie haben die erforderlichen Reisedokumente, z.B. einen gültigen Reisepass, ein Visum oder einen anderen erforderlichen Ausweis, nicht vorgelegt.
Nichtbeförderung

Was versteht man unter Nichtbeförderung?

Eine Nichtbeförderung liegt vor, wenn einem Passagier die Beförderung verweigert wird, obwohl

  • Ein gültiges Ticket und eine bestätigte Reservierung vorliegt.
  • Rechtzeitig, wie von der Fluggesellschaft angegeben, eingecheckt wurde und man
  • Innerhalb der vorgeschriebenen Zeitspanne am Gate erschienen ist.

Ihre Ansprüche bei Nichtbeförderung:

Wenn Ihnen gegen Ihren Willen die Beförderung verweigert wird, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Betreuungsleistungen, Umbuchung oder Erstattung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004.

Betreuungsleistungen und Rechte:

  1. Änderung Ihrer Reiseroute: Reisen Sie ohne zusätzliche Kosten mit einem alternativen Flug an Ihr endgültiges Ziel.
  2. Umbuchung: Reisen Sie zu einem anderen Zeitpunkt, der Ihnen passt.
  3. Rückerstattung: Eine vollständige Rückerstattung des nicht genutzten Tickets - dies gilt auch für eine Rückreise - wenn der Zweck Ihrer Reise entfällt.

Hilfeleistungen:

    • Mahlzeiten und Erfrischungen, die angemessen under der Verspätung entsprechend sind.
    • Unterkunft und Transport zu Ihrer Unterkunft, wenn eine Übernachtung erforderlich ist
    • Wir tragen die Kosten für zwei Telefonate (E-Mails oder Faxe), soweit erforderlich

Änderung Ihrer Reiseroute oder Rückerstattung:

  • Änderung Ihrer Reiseroute: Reisen Sie ohne zusätzliche Kosten mit einem alternativen Flug an Ihr endgültiges Ziel.
  • Umbuchung: Reisen Sie zu einem anderen Zeitpunkt, der Ihnen passt.
  • Rückerstattung: Eine vollständige Rückerstattung des nicht genutzten Tickets - dies gilt auch für eine Rückreise - wenn der Zweck Ihrer Reise entfällt.

Kompensation:

Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung:

    • 250 EUR für Flüge bis 1.500 Kilometer
    • 400 EUR für Flüge zwischen 1.500 und 3.500 Kilometer.
    • 600 EUR für Flüge über 3.500 Kilometer.

Ausnahmen von der Entschädigung bei Nichtbeförderung:

In den folgenden Fällen haben Sie möglicherweise keinen Anspruch auf Entschädigung (diese Liste ist nicht vollständig und andere Faktoren können Ihren Anspruch beeinflussen):

  • Freiwillige Nichtbeförderung: Sie haben Ihren Sitzplatz freiwillig aufgegeben und dafür vereinbarte Leistungen wie eine Entschädigung, eine Umbuchung oder andere von der Fluggesellschaft angebotene Ersatzleistungen in Anspruch genommen.
  • Angemessene Gründe: Ihnen wurde die Beförderung aus Sicherheits-, aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund unzureichender Reisedokumente verweigert, u.a. weil:
    • Sie die erforderlichen Reisedokumente, z.B. einen gültigen Reisepass, ein Visum oder einen anderen erforderlichen Ausweis, nicht vorgelegt haben.
    • Sie Sicherheitsvorschriften übertreten haben.
  • Nichterfüllung der Anforderungen der Fluggesellschaft: Sie haben nicht innerhalb der von der Fluggesellschaft angegebenen Frist eingecheckt oder sich am Gate eingefunden.
  • Überbuchung mit Zustimmung des Passagiers: Sie haben eine von der Fluggesellschaft angebotene Alternativlösung, wie beispielsweise eine anderweitige Beförderung, ohne weitere Ansprüche auf Entschädigung akzeptiert.
Entschädigung

Sind Sie in einer Situation, in der Sie eine Entschädigung beantragen können? Bitte füllen Sie dieses Formular für jeden Fahrgast aus.