Auf Strecken, auf denen das norwegische Verkehrsministerium Flüge kauft, haben bestimmte Personengruppen Anspruch auf Sozialermäßigungen, mit Ausnahme von Reisen, die von der staatlichen Krankenkasse usw. bezahlt werden.
Keine Sozialermäßigung wird gewährt, wenn die Reise von der staatlichen Krankenkasse oder einer anderen staatlichen Einrichtung bezahlt wird.
Diese Ticketart kann nur auf den folgenden Strecken gebucht werden:
- Florø – Oslo / Olso – Florø: 745 NOK
- Røros – Oslo / Oslo – Røros: 625 NOK
- Stord – Oslo / Oslo – Stord: 595 NOK
Genießen Sie, was im Ticket enthalten ist:
Gratis
Sitzgelegenheiten
8 kg
Handgepäck
23 kg
1 Stück aufgegebenes Gepäck
24 h
Recht auf Widerruf 1
1 24 Stunden Rücktrittsrecht nach der Buchung, wenn diese mehr als 24 Stunden vor der Abreise erfolgt
Wer kann mit Sozialtickets reisen?
a. Personen, die am Tag der Abreise das 67. Lebensjahr vollendet haben.
b. Blinde Personen, die 16 Jahre oder älter sind.
c. Personen im Alter von 16 Jahren oder älter, die eine Invaliditätsrente gemäß Kapitel 12 des Gesetzes Nr. 19 vom 28. Februar 1997 über das Sozialversicherungsgesetz beziehen, oder Personen, die ähnliche Leistungen aus einem anderen EWR-Land erhalten.
d. Schüler über 16 Jahre an Sonderschulen für Hörgeschädigte.
e. Begleitender Ehegatte/Lebenspartner, unabhängig vom Alter, oder eine Person, die die ermäßigungsberechtigte Person gemäß a)-d) begleiten muss. Es obliegt dem Ermäßigungsberechtigten, die Notwendigkeit einer Begleitung zu bestimmen.
f. Personen, die am Tag der Abreise 12-15 Jahre oder älter sind
Ein Erwachsener (über 16 Jahre) hat das Recht, ein Kind unter zwei Jahren kostenlos mitzunehmen, sofern das Kind keinen eigenen Sitzplatz belegt und das Kind und der Erwachsene gemeinsam reisen.
Erforderliche Dokumente:
Denken Sie daran, dass die folgenden Dokumente vom Ticketinhaber verlangt werden können:
a. Die unter Buchstabe a) genannten Personen müssen ein amtliches Dokument mit Foto und Geburtsdatum vorlegen.
b. Die in den Abschnitten b und c genannten Personen müssen ihre Anspruchsberechtigung anhand eines offiziellen Dokuments der norwegischen Nationalversicherung oder des norwegischen Blindenverbands nachweisen. Personen aus anderen EWR-Ländern müssen gleichwertige Unterlagen aus ihrem Heimatland vorlegen.
c. Die unter d) genannten Personen müssen eine Studentenbescheinigung und ein Schreiben des Sozialamtes vorlegen, aus dem hervorgeht, dass der Student eine Rente nach dem norwegischen Sozialversicherungsgesetz bezieht. Personen aus anderen EWR-Ländern müssen gleichwertige Unterlagen aus ihrem Heimatland vorlegen.
Wenn Sie kein gültiges Dokument vorlegen können, wird Ihnen die Beförderung verweigert.